Zwei Generationen - Ein Ziel: Ihr Wohlbefinden.
Wir sind ein leidenschaftlich engagiertes, Mutter-Tochter-Team aus Zürich, geboren 1983 und 2005, mit einem fundierten Hintergrund in Gesundheit und Kosmetik. Im Jahr 2024 haben wir Luxlaser gegründet, um unsere persönliche Erfahrung und fachliche Expertise zu vereinen – mit dem Ziel, Schönheit, Wohlbefinden und nachhaltige Resultate zu ermöglichen.
Was uns besonders macht: Bevor wir selbst behandelt haben, waren wir jahrelang Kundinnen. Ob bei unerwünschter Körperbehaarung, Cellulite oder Lipödem – wir haben vieles ausprobiert: Maderotherapie, manuelle Massagen, Infrarotbehandlungen und masch

Die entscheidende Wende kam mit unserer Spezialisierung auf medizinisch fundierte Verfahren – Lösungen, die uns persönlich überzeugt haben und nun auch unsere Kundinnen nachhaltig begeistern:
Diodenlaser und Elektroepilation ermöglichen in Kombination eine definitive Haarentfernung – präzise, effektiv und auch bei hellen oder feinen Haaren wirksam.
Die fortschrittliche Onda-
Technologie arbeitet mit Mikrowellenenergie, um Fettzellen tiefgreifend zu reduzieren, Cellulite zu glätten und die Haut sichtbar zu straffen – mit langanhaltenden Ergebnissen von bis zu zwei Jahren. Wir verwenden ausschließlich zertifizierte medizinische Geräte, deren Wirkung klinisch belegt ist – für echte, tiefenwirksame und sichere Ergebnisse, die spürbar bleiben.
Mit der Kombination aus fachlicher Kompetenz, persönlicher Erfahrung und moderner Technik begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlgefühl – von Mensch zu Mensch.
Kundenbetreuung
Dank unserer fachlichen Expertise, modernster Technologien und der V-NISSG Zertifizierung bieten wir sichere, effektive und hautschonende Behandlungen für nachhaltige Ergebnisse.
Wir legen grossen Wert auf eine persönliche Beratung, individuelle Lösungen und höchste Kundenzufriedenheit, damit sich jede Person bei uns wohl und bestens aufgehoben fühlt.
V-NISSG Zertifikat
Das V-NISSG Zertifikat ist ein offizieller Nachweis, der in der Schweiz erforderlich ist, um bestimmte kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall durchführen zu dürfen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG), die das NISSG-Gesetz ergänzt. Seit dem 1. Juni 2024 ist der Nachweis verpflichtend für viele kosmetische Anwendungen.